Rechtsprechung
OLG Hamm, 06.06.1995 - 15 W 80/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
BNotO §§ 15 Abs. 1, 16 Abs. 2
Durchsetzung eines "Ablehnungsrechts" gegenüber befangenem Notar - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Weigerung eines Notars sich wegen Besorgnis der Befangenheit zu enthalten; Wirksamkeit eines vorgenommenen Geschäfts bei Durchführung der Amtstätigkeit trotz Befangenheit; Gerichtliches Verfahren zur Überprüfung der Berechtigung bei Besorgnis der Befangenheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum - 7 T 902/94
- OLG Hamm, 06.06.1995 - 15 W 80/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 1337
- DNotZ 1996, 703
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Hamm, 01.02.1994 - 15 W 38/94
Pflicht des Notars zur Stellung von Eintragungsanträgen bei Vollzugsreife
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64
Freiwillige Gerichtsbarkeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 20.11.1979 - VI ZR 248/77
Rechtsweg für Verlangen auf Vornahme von Notaramtshandlungen
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- OLG Hamm, 14.06.1984 - 15 W 256/83
Anweisung an den Notar, einen Teil des bei ihm hinterlegten Kaufpreises nicht …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 26.06.1991 - 20 W 146/91 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Köln, 13.06.1990 - 2 Wx 16/90 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Frankfurt/Main, 28.12.1989 - 9 T 1316/89 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Frankfurt/Main, 17.05.1988 - 9 T 524/88 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Hamm, 17.08.2012 - 15 W 383/11
Überprüfung einer für vollstreckbar erklärten notariellen Kostenrechnung
Dem Notar ist durch diese Vorschrift in Anlehnung an inhaltlich entsprechende Vorschriften der gerichtlichen Verfahrensordnungen (bspw. § 48 ZPO) das Recht zur Selbstablehnung eingeräumt (Senat DNotZ 1996, 703, 704). - OLG Stuttgart, 22.03.2002 - 8 W 576/01
Ablehnung des beurkundenden Notars im FGG-Verfahren
Wird aber die Beurkundung - wie hier am ... 1998 - abgeschlossen und bedarf es auch keiner weiteren Vollzugshandlungen (vgl. OLG Hamm DNotZ 1996, 703 m. abl. Anm. Kawohl), dann ist nach deren Abschluss für eine Ablehnung der Beurkundungsperson wegen Befangenheit kein Raum mehr (…Keidel / Winkler, aaO, § 3 Rn 190-192). - KG, 30.05.1995 - Not 31/94
Verwendung eines "Logos" im Briefkopf
7. Notarrecht - Ablehnung eines befangenen Notars (OLG Hamm, Beschluß vom 6.6. 1995 - 15 W 80/95 - mitgeteilt von vors. Richter am OLG Dr. Karldieter Schmidt, Hamm) BNotO §§ 15 Abs. 1; 16 Abs. 2 Lehnt es ein Notar ab, sich beim Vollzug eines notariellen Geschäftes seiner weiteren Amtstätigkeit zu enthalten, obwohl ein Beteiligter ihm gegenüber die Besorgnis der Befangenheit geäußert hat, so kann ihm im Verfahren nach § 15 Abs. 1 BNotO die Vornahme bestimmter weiterer Amtshandlungen untersagt werden, wenn sich der Vorwurf der Befangenheit als berechtigt erweist.